Mit Geldauflagen helfen
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben die Möglichkeit, die Stiftung Universitätsmedizin Essen mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern zu unterstützen. Diese Einnahmen werden ausschließlich für unsere Satzungszwecke verwendet und tragen dazu bei, die ganzheitlichen Genesungsprozesse der Patienten zu verbessern, innovative Forschungsprojekte voranzubringen und die medizinische Lehre zu fördern.
Wir bieten Ihnen:
- Anerkannte Gemeinnützigkeit
- Transparente und zeitnahe Mitteilung über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen
- Eigenes Geldauflagenkonto mit separaten Überweisungsträgern und Adressaufklebern mit unseren Kontodaten, die wir Ihnen gerne zusenden:
Kontodaten Geldauflagenkonto
Stiftung Universitätsmedizin Essen
NATIONAL-BANK AG
IBAN: DE47 3602 0030 0001 8877 85
BIC: NBAGDE3E - Spezielles Informationsmaterial für Strafrichter und Staatsanwälte, das gerne bei uns angefordert werden kann:
Tel.: 0201-723-4699
E-Mail: info@universitaetsmedizin.de